
Fünf Jahre nach den Erlassen zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit ist jetzt klar: Die Landesregierung in Potsdam hat gegen die Verfassung verstoßen.
EIL- + SCHNELLMELDUNG – 26. Juni 2025 |
Die Schwurbler hatten recht
Es bleibt der französischen Nachrichtenagentur vorbehalten, das so klar zu formulieren. Deutsche Medien betonen die Bestätigung der Maskenpflicht, wie von dpa vorgegeben. Die Pressemitteilung des Gerichts gibt es hier.
»Der sogenannte abstrakte Normenkontrollantrag zu der Verordnung war von den damals noch 23 Abgeordneten der Brandenburger AfD-Fraktion gestellt worden. Das Verfassungsgericht gab dem damit verbundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf die versammlungsrechtlichen Regelungen bereits im Juni 2020 statt. Diese Entscheidung bestätigte es nun. Mit den Verboten und Einschränkungen habe der Verordnungsgeber die in der Landesverfassung gewährte Versammlungsfreiheit verletzt.
Die Anordnung der Maskenpflicht habe auf Grundlage der damals vorhandenen Informationen zur Verbreitung des Virus zum Zweck des Schutzes der Bevölkerung erfolgen können. Die damit einhergehenden Grundrechtseinschränkungen seien gerechtfertigt gewesen, erklärte das Verfassungsgericht. Die Entscheidung fiel bereits am 20. Juni.«
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Information wurde entnommen:
codoroc.de v. 26.06.25
Photos von DR bereitgestellt
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