
Politischer Hintergrund der Eskalation
Die Auseinandersetzung zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der AfD ist nicht Ausdruck eines demokratischen Abwehrkampfes gegen Faschismus, sondern ein innerbürgerlicher Konflikt um die Sicherung der politischen Ordnung in der imperialistischen Krise. Dass die AfD nun als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft wird, ist nicht das Ergebnis eines späten antifaschistischen Erwachens der staatlichen Organe, sondern die Folge wachsender Nervosität innerhalb des politischen Machtblocks.
Charakter der AfD: National, autoritär, systemstabilisierend
Die AfD ist Ausdruck tiefgreifender gesellschaftlicher Krisenerscheinungen innerhalb des deutschen Spätkapitalismus. Sie repräsentiert eine politische Strömung, die das System erhalten will – allerdings mit anderen Mitteln: mit autoritären Methoden, nationalistischer Aufladung, Repression nach innen und Aufrüstung nach außen. Ihr Ziel ist nicht der Bruch mit der bürgerlich-parlamentarischen Ordnung, sondern deren Neujustierung im Sinne einer aggressiveren und nationalstaatlich reorganisierten Krisenbewältigung. Die Partei ist entschieden kapitalfreundlich, ordnungsstaatlich, migrationsfeindlich und antikommunistisch.
Abgrenzung zur offen konfrontativen Kriegspolitik
Gleichzeitig tritt die AfD bislang nicht als Hauptakteur aggressiver außenpolitischer Konfrontation gegen Russland auf – im Gegensatz zur gegenwärtigen Regierung, die unter Führung von SPD, Grünen und FDP die militärische Eskalation in Osteuropa maßgeblich vorantreibt. Die AfD wirbt – mit Rücksicht auf ihr rechtsnationales Klientel – für einen deutschen Imperialismus, der sich nicht bedingungslos der US-Strategie unterordnet. Dies ändert jedoch nichts daran, dass es sich bei der AfD um ein Werkzeug der Reaktion handelt, das objektiv zur inneren Militarisierung und zur Zerschlagung sozialer Errungenschaften beiträgt.
Verfassungsschutz als Herrschaftsinstrument
Die Eskalation durch den Verfassungsschutz ist juristisch ein Verwaltungsakt, politisch jedoch ein Mittel der Machtsicherung. Die bürgerliche Klasse nutzt ihre eigenen Organe zur Regulierung und Kontrolle der Opposition – soweit diese innerhalb des Systems operiert. Mit der AfD wird derzeit ein Teil des politischen Spektrums ins Visier genommen, dessen Wachstum die Glaubwürdigkeit der staatstragenden Parteien bedroht. Der Staat reagiert nicht mit revolutionärem Klassenstandpunkt, sondern mit Repression – nicht aus Überzeugung, sondern aus Selbsterhalt.
Repression trifft letztlich antikapitalistische Kräfte
Wer jedoch glaubt, dieser Mechanismus ließe sich gegen die AfD wenden, ohne sich später gegen jede systemkritische und revolutionäre Bewegung zu richten, verkennt die historische Funktion des Verfassungsschutzes. Dieser Apparat diente nie dem Schutz der Bevölkerung – er diente der Stabilisierung der kapitalistischen Ordnung. Ob gegen Kommunisten, linke Betriebsräte, revolutionäre Gewerkschafter oder antifaschistische Organisationen: Die Repressionspraxis war immer auf jene gerichtet, die nicht nur das politische Personal austauschen, sondern die Machtfrage stellen wollten.
Die juristische Farce
Die aktuelle Klage der AfD gegen das BfV (siehe Artikel am Ende des Beitrags) , der begleitende Eilantrag und der Versuch, die Einstufung juristisch aufzuheben, führen nicht zu einer demokratischen Klärung, sondern zu einer weiteren Politisierung des Verwaltungsapparates. Dabei wird deutlich, dass der bürgerliche Staat seine Mittel flexibel einsetzt – mal gegen rechts, mal gegen links – je nach Bedarfslage und politischem Kräfteverhältnis. Die Überwachung der AfD ändert nichts daran, dass die eigentliche Bedrohung für die herrschende Klasse von einer kommunistisch organisierten Arbeiterbewegung ausgeht.
Parteiverbot als Nebelkerze
Ein Verbot der AfD – das in öffentlichen Debatten wieder diskutiert wird – wäre weder eine Niederlage des Faschismus noch ein Fortschritt für die Arbeiterklasse. Es wäre lediglich der Versuch, eine gefährlich gewordene Nebenströmung innerhalb des bürgerlichen Lagers zurückzudämmen. Die materielle Grundlage für Nationalismus, Rassismus, Militarismus und Sozialchauvinismus bleibt in jedem Fall bestehen – in der Politik der neuen Regierung aus CDU/CSU, SPD ebenso wie bei den BündnisGrünen oder AfD. Da die Linkspartei sich bei der Wahl des neuen Bundeskanzlers offen auf die Seite der kapitalistischen Machthaber gesellt haben, ist auch diese der die loyalen Garde der Ausbeuterklasse zuzurechnen. Der Kampf gegen die faschistische Gefahr darf sich nicht auf juristische Auseinandersetzungen stützen, sondern muss sich auf die klassenmäßige Selbstorganisation der Werktätigen stützen.
Klare kommunistische Haltung
Der kommunistische Standpunkt bleibt eindeutig: Der Verfassungsschutz ist kein Verbündeter, sondern ein Gegner. Er ist ein Instrument des bürgerlichen Staates zur Sicherung der Eigentumsordnung. Die AfD ist keine antikapitalistische Kraft, sondern eine reaktionäre Ausprägung der kapitalistischen Krisenideologie. Wer beides als Gegensätze versteht, hat den Charakter des Systems nicht begriffen. Nur der Bruch mit der gesamten Klassenordnung – und der Aufbau einer revolutionären, kommunistischen Partei – kann den Vormarsch der Reaktion dauerhaft stoppen.
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Siehe Kurzmeldung zur Klage der AfD
AfD klagt gegen Extremismus-Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
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