KPD Verbot vom 17. August 1956

Deutschland, Bottrop : Die verbotene KPD wagt sich aus der Deckung | Photo: Videoscan YouTube

Am 17. August 1956 wurde die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) vom Bundesverfassungsgericht verboten. Die Richter erklärten die politischen Ziele der Partei für unvereinbar mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und zeigten damit ihren reaktionären anitikommunistischen Charakter der BRD.

 

Von Heinrich Schreiber – August 2023| Die Urteilsbegründung stützte sich auf Artikel 21 Absatz 2, der ein Parteienverbot ermöglicht, wenn das politische Programm einer Partei auf die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ausgerichtet ist. Das gegen die KPD verhängte Verbot war das zweite Parteienverbot in der Geschichte der jungen Bundesrepublik. Bereits 1951 verboten die Verfassungsrichter die rechtsextreme Sozialistische Reichspartei (SRP).

Gegründet wurde die KPD auf einem Kongress vom 30. Dezember 1918 bis zum 2. Januar 1919 in Berlin. Der Parteigründung ging ein politischer Richtungsstreit in der SPD voraus. Ihre kriegskritische Richtung verstärkte sich während des Krieges und führte 1916 zur Abspaltung der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (USPD). Sie nahm eine stark oppositionelle Haltung zur SPD ein und verschrieb sich dem internationalen revolutionären Kampf mit dem Ziel einer Diktatur des Proletariats. Im Dezember 1918 entstand aus dem von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg gegründeten Spartakusbund und dem linken Flügel der USPD die Kommunistische Partei Deutschlands. Sie bekannte sich in ihrem Programm zur Diktatur des Proletariats, zum Ziel einer einheitlichen deutschen sozialistischen Republik sowie zur Ersetzung aller Parlamente durch Arbeiter- und Soldatenräte. Die KPD orientierte sich programmatisch an der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) und deren Ziel, eine internationale Sowjetrepublik zu errichten. Diese revolutionäre Haltung führte dazu, dass die KPD in der Weimarer Republik zwar durchaus in den unterschiedlichen Parlamenten vertreten, aber an keiner Regierung beteiligt war. Nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler rief die KPD zum Generalstreik auf. Der Reichstagsbrand, der den Kommunisten angelastet wurde, bot den Anlass zur Unterzeichnung der Notverordnungen durch Reichspräsident Hindenburg, die die Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränkten. Funktionäre wie z. B. der KPD-Vorsitzende Ernst Thälmann und zahlreiche Mitglieder der KPD wurden inhaftiert und ihre Sitze im Reichstag annulliert.

KPD und SPD vereinigten sich zur Sozialistschen Einheitspartei Deutschland (SED)

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs erfolgte die Neugründung der KPD und ihre Zulassung als politische Partei durch die Alliierten. Auf dem ersten Parteitag, dem sog. Vereinigungsparteitag am 19. und 20. April 1946 in Berlin, wurden die KPD und die SPD der Sowjetischen Besatzungszone zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) vereinigt. Die SPD der westlichen Besatzungszonen lehnte die Vereinigung ab. Da die westlichen Alliierten eine in ganz Deutschland einheitliche sozialistische Partei verboten, wurde die KPD in den westlichen Besatzungszonen wieder von der SED abgespalten. Die westliche KPD blieb deshalb als eigenständige Partei mit engen Kontakten zur SED bestehen. Nach Gründung der Bundesrepublik war die Partei im ersten Deutschen Bundestag mit 15 Abgeordneten vertreten und trat dort entschieden in Opposition zur Regierung Adenauer sowie zu den übrigen Oppositionsparteien. Die KPD geriet mit ihrer prosowjetischen Haltung und ihrer entschiedenen Ablehnung der Remilitarisierung der Bundesrepublik schnell zum Ziel antikommunistischer Stimmung in der Bundesrepublik. Das 1952 vom Parteivorstand beschlossene «Programm der nationalen Wiedervereinigung», in dem die sozialistische Einheit Deutschlands als Ziel verankert wurde, hatte erste strafrechtliche Verfolgungen und Berufsverbote gegen Kommunisten zur Folge. Der Antrag der Regierung Adenauer auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der KPD wurde am 28. November 1951 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Eisen- und Stahlwerker aus Leipzig demonstrieren 1952 gegen das geplante KPD-Verbot. I Photos: Deutsche Fotothek (CC BY-SA 3.0.de)

Das Bundesverfassungsgericht bezog sich in seiner Urteilsbegründung sowohl auf die Geschichte der Partei als auch auf ihre Programmatik. Es erklärte eine Staatsordnung, die der Diktatur des Proletariats entspricht, für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Die KPD begründete ihre Verfassungstreue damit, dass sie unter den politischen Bedingungen in der Bundesrepublik und während der Gültigkeit des Grundgesetzes die Verwirklichung der Diktatur des Proletariats nicht anstrebe. Einen weiteren Grund für die Verfassungswidrigkeit der KPD sah das Gericht in ihrer Wiedervereinigungspolitik. Das Ziel der Wiedervereinigung Deutschlands als sozialistischer Staat nach dem Vorbild der DDR wurde als nicht verfassungsgemäß erklärt, weil eine solche Vereinigung die Abschaffung der bürgerlichen Demokratie und damit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung voraussetze.

Das Parteienverbot war und ist in der öffentlichen Meinung sehr umstritten. Die Befürworter des Verbots verteidigten es als notwendige Maßnahme, um die Demokratie vor den „verfassungsfeindlichen Kommunisten“ zu schützen. Kritiker betrachteten das Verbot als überflüssig, da die KPD zu keiner Zeit eine ernsthafte Bedrohung für die Bundesrepublik dargestellt habe und die politische Auseinandersetzung mit einer Partei einem Verbot vorzuziehen sei. Ihnen ging es jedoch weniger um eine „demokratische“ und gleichberechtigte Diskussion und Auseinandersetzung, als vielmehr die Möglichkeiten der staatlichen Überwachung. Unbestritten ist jedoch, dass das Verbot der KPD im Zusammenhang mit dem politischen Klima in der Bundesrepublik in der Zeit des Kalten Krieges, bei dem sich Parallelen zur McCarthy-Ära in den USA um 1950 aufdrängen, gesehen werden muss. Wir dürfen aber auch nicht vergessen, das es Stalins Vorschlag war, die vier Besatzungszonen zusammenzulegen, was einer Wiedervereinigung gleich käme und im Gegenzug solle sich Deutschland zur Blockfreiheit und Neutralität verpflichten. Adenauer lehnte ab, ihm war das Bündnis mit den USA wichtiger als ein vereintes Deutschland. Grundlage sollte eine allgemeine Wahl der Ost- und westdeutschen Bevölkerung sein. Die Befürchtung bestand darin, dass die KPD

In seiner Eröffnungsrede zur Verleihung der Carl-von-Ossietzky-Medaille 2004 erinnerte der Rechtsanwalt und Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte Rolf Gössner an die politische Verfolgung von Kommunisten in der Bundesrepublik: «Das gesamte Ausmaß erscheint heute geradezu unglaublich: In der Zeit von 1951 bis 1968 (…) gab es Ermittlungsverfahren gegen mehr als 200.000 Personen, nahezu ausschließlich wegen gewaltfreier linksoppositioneller Arbeit. Vielfach verfolgt wurden Gegner der Remilitarisierung Westdeutschlands, andere wurden wegen sog. Geheimbündelei bestraft, weil sie für eine ́Wiedervereinigung Deutschlands in freien Wahlen` oder für ein demokratisches, entmilitarisiertes und neutrales Gesamtdeutschland eingetreten waren oder weil sie deutsch-deutsche Kontakte pflegten.» Nach dem Verbot konnte die Parteiarbeit der KPD nur noch in der Illegalität stattfinden, was zu zahlreichen Strafverfolgungen von Kommunisten führte. Fakt war, die KPD war bereits in vielen Dingen revisionistisch entartet. So war sie überhaupt nicht auf eine konspirative Parteiarbeit vorbereitet und auch nicht darauf ausgerichtet.

Gaststätte Ellerneck in Hamburg vor genau 54 Jahren: 33 Delegierte trafen sich zum Gründungsparteitag der KPD/ML. Damit hatte die deutsche Arbeiterklasse in der BRD und Westberlin wieder eine revolutionäre kommunistische Partei.

1968 (01. Januar 1969), genau 50 Jahre nach der Gründung der KPD in Berlin, gründeten ehemalige KPD-Genossen in Hamburg die KPD/ML. Sie grenzte sich ab vom modernen Revisionismus der UdSSR, der DDR und vielen Parteien des sog. Eurokommunismus. Sie propagierte die Generallinie der Chinesischen KP und pflegte enge Kontakte zur Partei der Arbeit, des Genossen Enver Hoxha, in Albanien.

Im gleichem Jahr wurde mit der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) eine Organisation gegründet, die sowohl von den sozialistischen Ländern Osteuropas als auch von vereinzelten Mitgliedern der verbotenen KPD als Nachfolgeorganisation anerkannt wurde. Ihre enge Verknüpfung zur SED, mit ihrer Ideologie (dem modernen Revisionismus) kommt einem Verrat am Marxismus-Leninismus gleich. Von einem bolschewistischen Hass auf den bürgerlichen Staat war bei der DKP nichts mehr zu erkennen.

Noch heute fordern wir Kommunisten :

Weg mit dem KPD-Verbot

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Über Heinrich Schreiber 164 Artikel
Als inzwischen „Best Ager", ist die berufliche Vita schon etwas umfangreicher. Gelernter Photokaufmann, tätig als Werkzeug- und Kopierschleifer im Einzelakkord, aber auch viele Jahre als selbständig tätiger  Wirtschaftsberater waren Heinrich's beruflichen Herausforderungen. Bereits im Alter von 13 Jahren ist Heinrich mit Polizeigewalt bei einer Demonstration in der Kieler Innenstadt in Berührung gekommen. Hintergrund war der Schahbesuch 1967 in Berlin und die Erschießung des Studenten Benno Ohnesorg durch die Berliner Polizei. Das hat ihn sehr früh politisiert und seine zukünftigen Aktivitäten als Jugendvertreter und in der Gewerkschaftsjugend, in der Roten Garde Kiel/ML und später KPD/ML waren daraufhin logische Konsequenz. Heinrich ist Vater von vier erwachsenen Kindern und begleitet das politische Geschehen mit Berichten und Kommentaren aus marxistisch-leninistischer Sicht.

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