Nach fast hundert Tagen ist im sogenannten »Antifa-Ost«-
Die wiederum sagten, das Anliegen der Angeklagten, der Kampf gegen Rechts, sei zwar »achtenswert«, aber in der Bundesrepublik herrsche kein Notstand, und man dürfe das staatliche Gewaltmonopol nicht brechen und die Dinge in die eigene Hand nehmen.
So kann nur die Bourgeoisie reden. SIE will die Gewalt ausüben und nennt es Gewaltmonopol. Da spielt es keine Rolle, dass das Gericht hinter der Forderung des Staatsanwaltes geblieben ist.
Auch wenn das Gericht zumindest bei Lina E. deutlich hinter der Strafforderung der Bundesanwaltschaft zurückgeblieben ist – fünf Jahre und drei Monate statt acht Jahre –, zeigt das Urteil doch deutlich, dass es sich um einen politisch motivierten Prozess gehandelt hat.
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